AGB für Beratungs-, Kommunikations- und Projektleistungen
tomschaepper Est.
Rankhag 44, 9488 Schellenberg, Liechtenstein
Stand: 01.01.2026
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen tomschaepper Est. nachfolgend «Auftragnehmer» und seinen Kunden nachfolgend «Auftraggeber» betreffend Beratungs-, Kommunikations-, Strategie-, Projektleitungs-, Konzeptions-, Schulungs- und verwandte Dienstleistungen.
- Diese AGB gelten ausschliesslich für Verträge mit Unternehmen, juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Stiftungen, Vereinen, NGOs, Institutionen sowie selbstständig beruflich handelnden Personen.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
- Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.
2. Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Offerte und deren Annahme,
- schriftliche Auftragsbestätigung,
- E-Mail-Bestätigung,
- Unterzeichnung eines Einzelvertrags,
- oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung.
- Massgeblich für Umfang und Inhalt der Leistungen sind die Offerte, die Auftragsbestätigung sowie allfällige projektbezogene Leistungsbeschriebe.
3. Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- strategische Beratung im Bereich Nachhaltigkeit, ESG, CSR, Kommunikation und Marketing,
- Projektleitung und Projektbegleitung,
- Kommunikationsberatung und Kommunikationsleitung ad interim,
- Konzeptions-, Analyse- und Workshop-Leistungen,
- redaktionelle und operative Umsetzungsleistungen,
- Schulungen, Referate und Moderation.
- Der Auftragnehmer schuldet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, eine fachgerechte Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, politischen, kommunikativen oder sonstigen Erfolg.
- Termine, Meilensteine und Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpersonen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.
- Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder unrichtige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zulasten des Auftraggebers und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Der Auftraggeber ist für die inhaltliche und rechtliche Prüfung sowie Freigabe von Arbeitsergebnissen verantwortlich, soweit diese zur Veröffentlichung, externen Verwendung oder Entscheidungsvorbereitung bestimmt sind.
5. Leistungserbringung durch Dritte
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags qualifizierte Dritte, freie Mitarbeitende oder Subunternehmer beizuziehen.
- Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemässe Leistungserbringung verantwortlich.
6. Honorare und Preise
- Sämtliche Honorare verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Es gelten die in der Offerte, Auftragsbestätigung oder individuellen Honorarvereinbarung festgelegten Stunden-, Tages-, Pauschal- oder Projektansätze.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten angebrochene Stunden nach effektivem Aufwand oder in vereinbarten Zeiteinheiten als verrechenbar.
- Reisezeiten, Reisespesen, besondere Nebenkosten, Fremdkosten, Druckkosten, Lizenzkosten, Plattformkosten sowie extern veranlasste Leistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, zusätzlich verrechnet.
- Bei längerfristigen Mandaten ist der Auftragnehmer berechtigt, Honorare bei wesentlich verändertem Leistungsumfang oder geänderten Rahmenbedingungen nach vorgängiger Mitteilung angemessen anzupassen.
7. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innert 10 Tagen netto ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Akontorechnungen, Teilrechnungen oder monatliche Abrechnungen nach Leistungsfortschritt zu stellen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
- weitere Leistungen auszusetzen,
- offene Arbeiten zurückzubehalten,
- und Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe sowie Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.
- Eine Verrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
8. Termine, Verschiebungen und Annullationen
- Vereinbarte Termine für Workshops, Sitzungen, Schulungen, Moderationen, Beratungen oder Präsentationen sind verbindlich.
Annullationen oder Verschiebungen durch den Auftraggeber werden wie folgt verrechnet, sofern kein Ersatztermin einvernehmlich möglich ist:
- bis 10 Kalendertage vor Termin: kostenfrei
- 9 bis 5 Kalendertage vor Termin: 50 %
- 4 bis 2 Kalendertage vor Termin: 75 %
- weniger als 48 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: 100 %
- Bereits angefallene Reise- oder Fremdkosten sind in jedem Fall zu erstatten.
9. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
- Sämtliche Urheber-, Nutzungs-, Eigentums- und sonstigen Rechte an Konzepten, Methoden, Modellen, Vorlagen, Angeboten, Präsentationen, Schulungsunterlagen, Analysen, Texten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, beim Auftragnehmer.
- Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vorausgesetzten Umfang.
- Eine Bearbeitung, Weitergabe, Veröffentlichung, Mehrfachverwendung oder Nutzung ausserhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
- Nicht kundenspezifische Grundlagen, Methoden, Modelle, Tools, Templates, Know-how und wiederverwendbare Bestandteile verbleiben in jedem Fall beim Auftragnehmer.
10. Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen nicht öffentlichen Informationen, Unterlagen und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
- Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Ausgenommen sind Informationen,
- die allgemein bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung bekannt werden,
- die aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen,
- oder die bereits nachweislich vor Erhalt rechtmässig bekannt waren.
11. Datenschutz
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Liechtenstein.
- Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur insoweit, als dies für die Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Kommunikation, Dokumentation, Abrechnung oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
- Sofern erforderlich, regeln die Parteien eine allfällige Auftragsverarbeitung gesondert.
- Weitere Informationen zur Datenbearbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers enthalten.
12. Gewährleistung
- Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Fachwissen.
- Beanstandungen sind vom Auftraggeber innert 7 Kalendertagen nach Kenntnis, spätestens jedoch innert 14 Kalendertagen nach Leistungserbringung, schriftlich mitzuteilen und nachvollziehbar zu begründen.
- Bei berechtigten und fristgerecht gerügten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur angemessenen Nachbesserung.
- Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
13. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftragnehmers insgesamt auf die Höhe des im betreffenden Projekt oder Mandat bezahlten Honorars begrenzt.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Drittansprüche oder Datenverluste ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber bleibt fuer unternehmerische, strategische, kommunikative, rechtliche, steuerliche und regulatorische Entscheidungen selbst verantwortlich.
14. Referenznennung
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach vorgängiger Abstimmung in angemessener Weise als Referenz zu nennen, sofern keine überwiegenden Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
- Inhalte, vertrauliche Projektdetails, interne Dokumente oder sensible Informationen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht.
15. Vertragsdauer und Kündigung
- Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
- Dauerverhältnisse oder laufende Mandate können von jeder Partei schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
- Im Falle einer vorzeitigen Beendigung sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen, reservierten Zeitfenster sowie bereits angefallenen Kosten zu vergüten.
16. Höhere Gewalt
- Kann eine Partei ihre Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Ausfällen von Infrastruktur, Krankheit, Unfall, Streik, Naturereignissen, Cybervorfällen oder sonstigen ausserhalb ihres Einflussbereichs liegenden Umständen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, verlängern sich Fristen angemessen.
- Schadenersatzansprüche wegen solcher Ereignisse sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
17. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder einzelner Verträge bedürfen der Schriftform oder einer nachweisbaren elektronischen Form.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Es gilt materielles Recht des Fürstentums Liechtenstein unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Liechtenstein.
Schellenberg, 01.01.2026